Wichtige Hinweise - bitte sorgfältig durchlesen!

I. Vor dem ersten Termin:

Paarberatung oder Paartherapie (ich gebrauche diese Begriffe synonym) macht nur Sinn, wenn beide Partner das wollen und aktiv mitarbeiten möchten. Dies bedeutet nicht, dass beide von vorneherein das gleiche Ziel und den gleichen Wunsch an die Paarberatung haben müssen. Wenn aber einer der Partner überhaupt keinen Sinn in einer Paarberatung sieht, ist es besser, wenn der andere Partner zunächst einmal alleine kommt.

Damit möglichst wenig Beratungszeit durch Formalitäten verloren geht, möchte ich Sie bitten, mir vor der ersten Sitzung den Namen, die Adresse(n), die Telefonnummer(n) und Email-Adresse(n) beider Partner per email mitzuteilen.

II. Honorar und Absage von Terminen:

Mein Beratungshonorar beträgt 60€ (Sitzung 60 Minuten) bzw. 90€ (Sitzung 90 Minuten). Bitte bezahlen Sie das Honorar nach jeder Sitzung in bar. Auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Coaching-Rechnung aus (steuerlich interessant z.B. für Selbständige und Führungskräfte) - bitte sprechen Sie mich bei Bedarf darauf an. Terminvereinbarungen für ein Erstgespräch sind verbindlich, können aber bis zu 1 Woche vor dem Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorares fällig. Wenn Sie ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin kommen, wird das volle Honorar fällig. Folgetermine können bis 48h vor dem Termin abgesagt werden und bleiben kostenfrei, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden. Ansonsten werden 50% des Honorares fällig. Bei Absagen weniger als 24h vor dem Termin werden 50% des Honorares fällig, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden. Ansonsten wird das volle Honorar fällig. Falls Sie einmal einen Termin kurzfristig (das heißt innerhalb von 48h) absagen müssen, machen Sie das bitte nicht per email, sondern telefonisch unter 0221 - 92 66 860.

III. Psychische Erkrankungen und Paartherapie:

Gravierende psychische Erkrankungen lassen eine paartherapeutische Arbeit in der Regel nicht zu. Dazu zählen beispielsweise alle Formen von Psychosen (schizophrene, schizoaffektive, affektive und organische Psychosen) sowie wahnhafte Störungen, aber auch schwere Formen von Persönlichkeitsstörung und dissoziativer Störung. Wenn eine dieser Erkrankungen bei einem der Partner besteht oder in den letzten 10 Jahren bestand, benötige ich diese Information unbedingt vor Beginn der Beratung. Dies gilt auch, wenn Psychopharmaka genommen werden oder wurden, oder einer der Partner einen stationären oder teilstationären Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Klinik hatte.